Datum/Zeit
Date(s) - Mi., 07.12.2022
18:30-22:30
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Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz:
Seit dem 26.11.2015 benötigt jede Person unter anderem für den Erwerb und die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln für den professionellen Einsatz einen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat. Zudem ist eine regelmäßige Fortbildung vorgeschrieben. Für die meisten Sachkundigen im Pflanzenschutz beginnt der vierte Dreijahreszeitraum am 01.01.2022 und endet am 31.12.2024. In diesem Zeitraum muss eine Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz besucht und nachgewiesen werden. Ob dieser Zeitraum auch für Sie gilt können Sie der Rückseite Ihres Sachkundenachweises entnehmen. Steht dort beispielsweise bei Beginn erster Fortbildungszeitraum das Datum 01.01.2013, so gilt oben genannter Zeitraum. Steht bei Ihnen hier ein anderes Datum, so verschieben sich Ihre Fortbildungszeiträume entsprechend. Der Bayerische Bauernverband, das Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe, der Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern und der Verband landwirtschaftlicher Meister und Ausbilder bieten diese Fortbildungen gemeinsam an.
Die Kosten betragen 35 Euro.
Nähere Informationen an der Geschäftsstelle Augsburg unter Tel. 0821 50228 115